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Private Maßnahmen

Neben öffentlichen Projekten können im Rahmen einer Dorfeneuerung auch private Maßnahmen gefördert werden.
In der Regel beträgt der Fördersatz 20% der Nettokosten. Bei besonders begründeten, herausragenden Maßnahmen kann der Förderhöchstsatz von bis zu 30% der Nettokosten ausgeschöpft werden.
 

Ziel der Förderung

  • Nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande
  • Stärkung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Potenziale der ländlichen Räume
  • Verbesserung des Ortsbildes unter Berücksichtigung der Erhaltung des eigenständigen Charakters ländlicher Siedlungen
  • Förderung der Innenentwicklung in den Dörfern
  • Verbesserung der örtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft

Grundsätzliche Förderungsvoraussetzungen

  • Das Dorferneuerungsverfahren muss eingeleitet sein.
  • Die Maßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen, den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung bzw. den konkreten Vorgaben des Dorferneuerungsplanes entsprechen
  • Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt worden sein und eine schriftliche Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen
  • Vorhaben mit einer Fördersumme von unter 1.000 € sind nicht förderfähig (Bagatellgrenze)