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Teilnehmergemeinschaft

Mit dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Durchführung einer Dorferneuerung entsteht eine sog. Teilnehmergemeinschaft. Ihr gehören alle Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet an.
Die Teilnehmergemeinschaft ist Trägerin des Verfahrens und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehören die Planung und Ausführung der Maßnahmen zur Dorferneuerung.

Die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft führt in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Neuburg und dem Amt für ländliche Entwicklung die Geschäfte der Mitglieder, fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, vergibt nach Prioritäten die Planungen.

Im September 2024 wurden folgende Personen bzw. Stellvertreter für eine Periode von sechs Jahren in die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft gewählt:
 

Vorstandsmitglieder

  • Manfred Grießer
  • Martin Lödl
  • Jana Margraf
  • Lars Schnauber

Stellvertreter

  • Hubert Daubmeier
  • Christoph Görle
  • Kristin Raba
  • Susanna Helbig

Weitere Mitglieder

  • Tobias Öhrlein vertritt in dieser Vorstandschaft das Amt für ländliche Entwicklung, das alle Maßnahmen der Dorferneuerung bis zu ihrem Abschluss fachlich begleiten wird.
  • Als Vertreter der Stadt Neuburg wurde Bernhard Pfahler bestimmt.